Lebenslauf

 

 

ANGESTELLTE TÄTIGKEIT

04/1992- 02/2000    

Kreißsaal des Evang. Krankenhauses Bad Godesberg

02/2000- 12/2002    

Kreißsaal des St. Augustinus Krankenhauses Düren

04/2012- 06/2013   

Kreißsaal des Krankenhauses Düren

10/2018- 03/2019     

Stadt Brühl, Frühe Hilfen, Familienhebamme

01/2021-06/2021      

Caritasverband Euskirchen, AFEH, Familienhebamme

 

FREIBERUFLICHE TÄTIGKEIT

seit 1992                

freiberufliche Tätigkeit in Wochenbettbegleitung

Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik

Geburtsvorbereitung mit Yoga – Bonn

Aufbau einer Hebammensprechstunde – Bonn

Geburtsvorbereitung – Kath. Familienbildungsstätte Meckenheim         

Rückbildungsgymnastikkurse - Düren

Aufbau und Leitung der „Dürener Elternschule am St. 

Augustinus Krankenhaus“ - Düren

2003- 2012             

Schwangerenvorsorge in Kooperation mit Herrn Dr. med. K. Fechler, Facharzt für Gynäkologie und  Geburtshilfe, Kreuzau

2006-2011              

Mitarbeit im Geburtshaus Düren

2006                        

Beleggeburten im Krankenhaus Düren

2012  -2014              

„Hebammenpraxis Bellis“ mit Schwangerenvorsorge, Kursen, Beleggeburten und Wochenbettbegleitung

2015 - 2018  und 2022            

Eigene Praxis „Hebammenpraxis Düren“

2017 - 2018 /  2023 - jetzt          

freie Mitarbeiterin Krankenpflegeschule der LVR Klinik Düren als Dozentin

2019 - 2020            

Honorartätigkeit Frühe Hilfen der Stadt Königswinter als Familienhebamme und Durchführung der Willkommensbesuche

2020                       

Honorartätigkeit Frühe Hilfen der Stadt Bonn als Familienhebamme

2020                       

Honorartätigkeit Frühe Hilfen Caritasverband Rhein- Mosel-Ahr e.V als Familienhebamme 

 

AUSBILDUNG 

1989- 1992              

Hebammenschule der Kliniken St. Antonius, Wuppertal

2016- 2018              

Studium „Hebammenkunde“ an der Katholischen Hochschule in Köln

      Abschluss Bachelor of Science, Hebammenkunde

2019- 2020               

Qualifizierungsmaßnahme des NZFH zur  Familienhebamme, Caritas- Akademie Köln

 

seit 2021 wieder zurück in Düren

* Schwangerenvorsorge ( gerne auch in Kooperation mit dem Gynäkologen/der Gynäkologin)

* Hilfe bei Beschwerden in der Schwangerschaft

* K-Taping

* Wochenbettbesuche 

* Stillberatung 

* Beratung zur Beikosteinführung 

 

Mitgliedschaft

Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaften (DGHWi)

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (BfHD)

 

 

 

Leitbild

Eine Ethik für Hebammen

Präambel

Die Berufsgruppe der Hebammen in Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, die gesundheitliche Versorgung von Frauen, Säuglingen und Familien vor, während und nach der Geburt eines Kindes und während der gesamten reproduktiven Phase der Frau zu gewährleisten. Diese Gewährleistung erfordert neben den Kompetenzen der einzelnen Hebamme die Erhaltung und Weiterentwicklung des Hebammenwesens. Der Ethik-Kodex bezieht sich auf Hebammen und werdende Hebammen in Deutschland gleichermaßen.

Im Einklang mit diesem Ziel dient der Ethik-Kodex als Orientierung für Ausbildung, Berufsausübung und wissenschaftliches Arbeiten der Hebammen. Der Ethik-Kodex basiert auf der Anerkennung der Würde eines jeden Menschen und strebt das Einhalten von Menschenrechten, Selbstbestimmung und Gleichheit im Gesundheitswesen an. Er beruht auf gegenseitigem Respekt. Der Kodex beschreibt das ethische Handeln der Hebamme und werdenden Hebamme in Bezug auf die Erfüllung ihrer Aufgaben, um die Gesundheit und das Wohlergehen von Frauen und Neugeborenen in ihren Familien und ihrer Umgebung zu fördern.

Dies beinhaltet auch die Beziehung von Hebammen zu Menschen in ihrem beruflichen Umfeld, die Art der Ausübung von Geburts-hilfe, das Achten und Wahren beruflicher Verantwortlichkeiten und die Berücksichtigung von Berufspflichten, um die Integrität ihres Berufs zu sichern.

I. Hebammen und ihr berufliches Umfeld

a. Hebammen gewährleisten, dass die von ihnen versorgten Frauen ausreichende Informationen erhalten, die zu einer informierten Entscheidungsfindung führen. Hebammen ermutigen die Frauen, für ihre Entscheidungen und deren Konsequenzen die Verantwortung zu übernehmen.

b. Hebammen stärken Frauen / Familien, bei Themen, die die Gesundheit von Frauen und Familien in ihrem kulturellen und sozialen Umfeld betreffen, für sich selbst zu sprechen.

c. Hebammen setzen sich für eine Politik ein, die den Frauen, Kindern und Familien eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung vor, während und nach der Schwangerschaft zusichert.

d. Hebammen unterstützen sich gegenseitig in der Ausübung ihres Berufes.

e. Hebammen arbeiten innerhalb ihres berufsrechtlichen Rahmens kooperativ mit anderen Berufsgruppen zusammen.

II. Hebammen und ihre Berufsausübung

a. Hebammen versorgen und begleiten Frauen und Familien in der Zeit der Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit und respektieren im Rahmen rechtlicher und fachlicher Vorgaben kulturelle und individuelle Gewohnheiten.

b. Hebammen fördern das Vertrauen der Frauen und Mädchen in die Physiologie von Schwangerschaft und Geburt und bestärken deren Ressourcen, diese als gesunde Lebensprozesse zu erleben.

c. Hebammen nutzen evidenzbasiertes berufliches Wissen, um eine sichere Geburtshilfe in allen Umgebungen und Kulturen zu ermöglichen.

d. Hebammen achten die körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse der Frauen, die ihre gesundheitliche Unterstützung suchen.

e. Hebammen sind sich ihrer Vorbildfunktion für Frauen und Familien im Hinblick auf die Förderung und Erhaltung von Gesundheit bewusst.

III. Hebammen und ihre berufliche Verantwortung

a. Hebammen behandeln Informationen der von ihnen versorgten Frauen und Familien vertraulich. Sie geben diese nur mit deren Einverständnis, oder wenn das Gesetz es fordert, an andere Personen und/oder Institutionen weiter.

b. Hebammen sind für ihre Entscheidungen, ihr Handeln sowie deren Folgen bei der Versorgung der Frauen verantwortlich.

c. Hebammen können in begründeten Einzelfällen die Versorgung von Frauen, Kindern und Familien ablehnen. Dabei muss eine grundlegende gesundheitliche Versorgung der betreffenden Frau gewährleistet sein.

d. Hebammen beteiligen sich an der Entwicklung und Durchführung von gesundheitspolitischen Maßnahmen, welche die Gesundheit von Frauen und Familien, die Kinder bekommen, fördern.

e. Hebammen fördern in wertschätzender Weise die Ausbildung von werdenden Hebammen. Sie sind sich ihrer Verantwortung im Umgang mit werdenden Hebammen bewusst und vermitteln ihnen die Werte, die der Ethik-Kodex beschreibt.

IV. Hebammen und ihre berufliche Kompetenz

a. Hebammen bilden sich kontinuierlich weiter und integrieren ihre Kompetenzen fortlaufend in ihre Berufsausübung.

b. Hebammen unterstützen die wissenschaftliche Forschung und die Veröffentlichung ihres beruflichen Wissens.

c. Hebammen entwickeln und verbreiten ihr Wissen und Können mittels verschiedener Prozesse, wie beispielsweise Ausbildung oder Studium, Forschung und Lehre, Fort- und Weiterbildung sowie Qualitätsmanagement.

d. Hebammen wirken an interdisziplinärer Wissensbildung rund um die Prozesse der Mutterschaft mit.

 

 

Den Delegierten zur Bundesdelegiertenversammlung 2017 durch die AG Ethik vorgelegt und beschlossen in Berlin im November 2017, revidiert in 2020, Revision 2023

Diese Ethik wurde auf der Grundlage des International Code of Ethics for Midwives des ICM erarbeitet.

 

 

 

Vertretungsregelung - Regelungen zur Erreichbarkeit

Erreichbar unter 0151 12093966 oder per Mail hebamme-anke@gmx.net. 

Telefonisch Mo - Fr von 9 -17 Uhr, Samstag 10-12 Uhr in Notfällen.

Ich werde nicht immer direkt ans Telefon gehen können, wenn Sie auf den AB gesprochen haben, melde ich mich zeitnah zurück.Der Rückruf kann bis zu 2 Stunden dauern.

In Notfällen, die keinen Aufschub dulden, bitte den Gynäkologen oder Kinderarzt bzw. die Geburtsklinik oder jede andere Klinik aufsuchen. 

Ich biete KEINE Rufbereitschaft an. 

Urlaubsvertretung wird mit jeder Familie individuell besprochen. 

URLAUB 2024 

01.05. - 06.05.2024

12.06. - 30.06.2024 

14.09. - 18.10.2024 

Ich bemühe mich um eine Kollegin,die mich dann vertritt. Dies ist aufgrund des Hebammenmangels jedoch nicht sicher.

Zuständig ist in dieser Zeit zudem Ihr Gynäkologe bzw. Ihr Kinderarzt.

Ich arbeite nicht am 24.12. und 25.12. eines jeden Jahres.

Rettungsdienst unter 112